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His Royal Highness Grand Duke Friedrich Maik®



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Die Großherzogliche Familie hat sich seit Jahrhunderten ein eigenes Gesetz gegeben. Nach dem Hausgesetz wacht der Großherzog über “Ansehen, Ehre und Wohlfahrt” der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern.

    Großherzog Friedrich Maik

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    Wie kam es dazu, dass es in Mecklenburg einen Großherzog Friedrich Maik® gibt? Am 01.11.1968 erblickte ein Kind namens Geikler Maik® das Licht der Welt. Ein halbes Jahr später verstarb er am 08.03.1969 an einer schweren Erkrankung. Friedrich Maik wurde am 28.03.1969 geboren. Ihm wurde die Identität von Geikler Maik® als Schutz übertragen.

      Der Großherzog hat seit Jahrhunderten eine bedeutende Rolle in ganz Europa.

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      Anders als ein Politiker muss sich der Großherzog nicht alle vier Jahre zur Wiederwahl stellen. Deshalb ist das Staatsoberhaupt freier, auch unpopuläre Themen anzusprechen. Seine Rollen und Aufgaben im Staat sind langfristig und generationsübergreifend ausgerichtet.

        Die Monarchie ist von grosser Bedeutung für die Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und das Herzogthum Pommern.

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        Eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten rund um die Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und das Herzogthum Pommern.

          Die Landesfahne




          Parlamentarische Monarchie in Mecklenburg



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          Rollen und Aufgaben des Großherzog Friedrich Maik® im Staat

          Großherzog Friedrich Maik® ist das Staatsoberhaupt vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern.
          Gemeinsam mit dem Volk übt er die Staatsgewalt nach den Bestimmungen der großherzoglichen Verfassung vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz und der übrigen Gesetze aus.

          Großherzog Friedrich Maik® und das Volk haben zwar unabhängig voneinander eigene Rechte und Pflichten, viele Aufgaben können jedoch nur gemeinsam wahrgenommen werden. Beispielsweise müssen einem Gesetzentwurf sowohl der Großherzog Friedrich Maik® als auch das Volk zustimmen.

          Die Zustimmung des Volkes erfolgt entweder indirekt durch das Parlament oder direkt in einer Volksabstimmung.

          Die folgenden Rechte und Pflichten des Staatsoberhauptes sind in der großherzoglichen Verfassung vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz verankert.


          Rechte und Pflichten des Großherzog Friedrich Maik®

          1. Immunität
            Bei Verstößen gegenüber den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern kann Großherzog Friedrich Maik® die Immunität Einzelner aufheben.
            Großherzog Friedrich Maik ® untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.
            Dasselbe gilt auch für das Mitglied des großherzoglichen Hauses, welches den Großherzog als Staatsoberhaupt vertritt und seine Aufgaben in seinem Namen ausübt.

          2. Auswärtige Angelegenheiten
            Großherzog Friedrich Maik® vertritt seinen Staat in all seinen Verhältnissen gegenüber auswärtigen Staaten.
            Diese Aufgabe nimmt Großherzog Friedrich Maik®unbeschadet der erforderlichen Mitwirkung der verantwortlichen Regierung wahr. Er unterzeichnet Staatsverträge entweder persönlich oder delegiert einen Bevollmächtigten. Ein Teil der völkerrechtlichen Verträge bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Parlamentes.
            Jeder Parlamentsbeschluss, der die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zum Gegenstand hat, unterliegt der Volksabstimmung, wenn das Parlament eine solche beschließt oder wenn mindestens 10% Wahlberechtigte oder mindestens 5 Gebietsvorsteher ein solches Begehren stellen. In den auswärtigen Beziehungen hat Großherzog Friedrich Maik® eine besondere aktive Rolle inne, die weit über allgemeine Repräsentationspflichten hinaus geht.

          3. Mitwirkung bei allen Gesetzgebungen
            Großherzog Friedrich Maik® wirkt aktiv bei der Gesetzgebung mit. Er hat ein Initiativ- und Sanktionsrecht.

          4. Erlass von allen Verordnungen
            Großherzog Friedrich Maik® ist zum Erlass von großherzoglichen Verordnungen ermächtigt.

          5. Gerichte einsetzen und Richter bestimmen
            Großherzog Friedrich Maik® ernennt die Richter nach einem besonderen Verfahren.
            Die Richter werden durch ein vom Parlament eingesetztes Gremium ausgewählt.

          6. Begnadigungsrecht
            Großherzog Friedrich Maik® steht das Recht der Begnadigung zu. Dazu gehören auch die Milderung und Umwandlung rechtskräftig zuerkannter Strafen und die Einstellung eingeleiteter Untersuchungen.

          7. Parlamentsvorsitz
            Großherzog Friedrich Maik® hat das Recht, das Parlament einzuberufen, zu schließen und aus erheblichen Gründen auf höchstens 3 Monaten zu vertagen oder aufzulösen.

          8. Regierungsvorsitz
            Großherzog Friedrich Maik® ernennt den Regierungschef und die Regierungsräte einvernehmlich auf Vorschlag des Parlaments.

          9. Erbhuldigung
            Im Thronfolgefall muss das Parlament innerhalb 30 Tage zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.


          Parlamentarische Monarchie in Mecklenburg

          Die parlamentarische Monarchie in Mecklenburg besteht aus 7 Ministern, die in Schwerin im Parlament sitzen und 38 Gebietsvorsteher, die vom Volk gewählt werden.

          Die Gebietsvorsteher werden alle 4 Jahre neu gewählt, so dass die Menschen die Möglichkeit haben, mit zu entscheiden, wer sie und ihre Anliegen im Parlament vertritt.
          Die Aufgaben der 38 Gebietsvorsteher sind es, ihr jeweiliges Gebiet zu betreuen, Anliegen des Volkes aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in den jeweiligen Gebieten ihr Leben gemeinsam friedvoll gestalten können und in die Souveränität zurückfinden.

          Anregungen und Wünsche der Menschen aus den jeweiligen Gebieten werden aufgenommen und an die Minister weitergegeben. Diese erstellen Gesetze und Regelungen auf der Basis von Frieden und Souveränität mit dem Ziel einer gesunden Entfaltung der Menschen.

          Großherzog Friedrich Maik® erhält die Gesetzesentwürfe seitens der Minister vorgelegt und unterzeichnet diese. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sich Gerechtigkeit und Menschlichkeit in den Gesetzen wiederfinden und die verabschiedeten Gesetze im Namen der Menschen aus seinem Gebiet handeln. Zudem hat Großherzog Friedrich Maik® das Vetorecht über alle Gesetze, die verabschiedet werden. Gegebenenfalls muss eine Neuverhandlung über ihm vorgelegte Gesetze erfolgen. Recht und Gerechtigkeit werden somit mit und durch das Volk bestimmt.

           






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