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His Royal Highness Grand Duke Friedrich Maik®



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Die Großherzogliche Familie hat sich seit Jahrhunderten ein eigenes Gesetz gegeben. Nach dem Hausgesetz wacht der Großherzog über “Ansehen, Ehre und Wohlfahrt” der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern.

    Großherzog Friedrich Maik

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    Wie kam es dazu, dass es in Mecklenburg einen Großherzog Friedrich Maik® gibt? Am 01.11.1968 erblickte ein Kind namens Geikler Maik® das Licht der Welt. Ein halbes Jahr später verstarb er am 08.03.1969 an einer schweren Erkrankung. Friedrich Maik wurde am 28.03.1969 geboren. Ihm wurde die Identität von Geikler Maik® als Schutz übertragen.

      Der Großherzog hat seit Jahrhunderten eine bedeutende Rolle in ganz Europa.

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      Anders als ein Politiker muss sich der Großherzog nicht alle vier Jahre zur Wiederwahl stellen. Deshalb ist das Staatsoberhaupt freier, auch unpopuläre Themen anzusprechen. Seine Rollen und Aufgaben im Staat sind langfristig und generationsübergreifend ausgerichtet.

        Die Monarchie ist von grosser Bedeutung für die Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und das Herzogthum Pommern.

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        Eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten rund um die Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und das Herzogthum Pommern.

          Die Landesfahne




          Die 3 Staatsgewalten - Judikative 



          Judikative per Dekret vom Großherzog Friedrich Maik am Montag, 23. November 2020 aktiviert und gesetzt.

          Am Montag, 23. November 2020 wurden 42 Staatsanwälte, bestehend aus Vertretern der Alliierten, per Dekret von Großherzog Friedrich Maik in den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern gesetzt.

          Die im neuen Staat aktivierte Judikative besteht aus:

          • Generalstaatsanwaltschaft
          • Staatsanwaltschaft
          • Militärstaatsanwaltschaft

          Die Judikative sprechen Urteile auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung aus.

          Die 42 Staatsanwälte haben in Zukunft ihren Sitz zu 19053 Schwerin, im Regierungsgebäude auf der Schloßstraße 2 – 4.

           

          Der Großherzog Friedrich Maik, Montag, 23. November 2020 zu Schwerin / Mecklenburg




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